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Sind Süßstoffe gesundheitsgefährdend und wie unterscheidet sich Stevia davon?

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Juni 2, 2014

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum die Verwendung von Süßstoffen in Ernährungsberatungen empfohlen wird, obwohl vielfach in verschiedensten Medien, negative Argumente zu lesen und zu hören sind!? Das liegt vermutlich daran, dass das Image eines künstlich hergestellten Lebensmittels oft als gesundheitsgefährdend gilt. Wie ist das aber nun in Bezug auf die Süßstoffe zu bewerten?

Süßstoffe gelten in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe, werden zu einer besseren Kennzeichnung mit E-Nummern versehen und anhand ihrer Süßkraft unterteilt. Sie enthalten keine Energie und somit keine Kilokalorien, werden insulinunabhängig im Körper verwertet und bewirken keinen Blutzuckeranstieg. Aufgrund dieser positiven Eigenschaften werden Süßstoffe, vor Allem in der Herstellung kalorienreduzierter Produkte wie Light-Limonaden, Diät-Joghurts, etc. oder als Tafelsüße wie Tabletten, Streusüße oder Flüssigsüße verwendet.

Um eine gesundheitliche Unbedenklichkeit zu gewährleisten, werden Lebensmittelzusatzstoffe durch Expertengremien vor der Zulassung überprüft. Im Jahr 2014 wurde durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) das Süßungsmittel Aspartam in einer bestimmten akzeptablen täglichen Menge (ADI, Acceptable Daily Intake) von 40mg/kgKG als ungefährlich eingestuft. Das würde bei einer 60kg schweren Frau einer Menge von 2400mg Aspartam, also 12 Dosen Cola Light entsprechen. Bei der starken Süßkraft von Aspartam wäre diese Menge für den täglichen Gebrauch sowieso nie erreichbar.  Ergebnisse wissenschaftlicher Studien konnten kein Risiko einer DNA Schädigung oder Krebsentstehung bei  Aspartam feststellen. Weder das Gehirn noch das Nervensystem wurde geschädigt und es zeigten sich keine schlechten Auswirkungen auf das Verhalten oder kognitive Funktionen.

Die Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K findet man vorwiegend in Light-Getränken sowie Diät-Produkten und Saccharin sowie Cyclamat in Tabletten- und Flüssigsüße.

Seit Dezember 2011 ist auch Stevia als Zusatzstoff E 960 zugelassen.  Die Erwartungen an diese Wunderpflanze waren groß doch konnten diese erfüllt werden?  Die in der subtropischen Pflanze „Stevia rebaudiana Bertoni“ enthaltenen Steviaglykoside werden durch komplexe chemische Extraktionsschritte gewonnen und dürfen daher nicht als „natürliches Süßungsmittel“ bezeichnet werden. Die Süßkraft beträgt das 300 fache von Saccharose und ist somit auch in der Verwendung nur auf kleine Mengen beschränkt, wobei der ADI für Stevia bei 4mg/kgKG liegt. Studien bestätigen, dass Steviaglykoside den Blutzuckerspiegel nicht beeinflussen.

In der Ernährungsberatung werden Süßstoffe als Kalorien- und Zuckerreduktion für Diabetiker und zur Gewichtsabnahme empfohlen, jedoch immer mit dem Hinweis auf eine Sensibilisierung auf die Menge. Der süße Geschmack eines Light Getränks zum Beispiel sollte nur als Ausnahme betrachtet werden, um den Körper nicht an eine Geschmacksrichtung zu gewöhnen.

 

Süßstoff E-Nummer Süßkraft im Vergleich zu Haushaltszucker ADI Wert
Acesulfam K E 950 200 fach 9 mg/kgKG
Aspartam E 951 200 fach 40 mg/kgKG
Cyclamat E 952 40 fach 7 mg/kgKG
Saccharin E 954 400 fach 5 mg/kgKG
Sucralose E 955 500-600 fach 15 mg/kgKG
Thaumatin E 957 2500 fach Keine Beschränkung
Neohesperidin DC E 959 600 fach 5 mg/kgKG
Aspartam Acesulfamsalz E 962 350 fach Keine Beschränkung
Steviaglycoside E 960 200-300 fach 4 mg/kgKG
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